Funk Binnen UBI
Ab 01.Oktober 2011 gilt für die UBI – Prüfung und die UBI Ergänzungsprüfung das Multiple – Choice – Verfahren.
Die Fragenverteilung für die Normalprüfung kann auf der Internetseite
der Wasser – Schifffahrtsverwaltung
www.elwis.de heruntergeladen werden,
die gültige Fragenverteilung für UBI – Ergänzungsprüfung
sind im Verkehrsblatt vom 15. September 2011 veröffentlicht.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Der Binnenschifffahrtsfunk UBI ist in der Verordnung über den Betrieb
von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den
Erwerb des UKW – Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S.4569ff) beschrieben.
Das UBI ist international und unbefristet gültig.
Grundvoraussetzungen für den Erwerb des UBI
Mindestalter 15 Jahre.
Anmeldung zur Prüfung (Tüte, ausgefüllt und unterschrieben).
Fotokopie des gültigen Personalausweises (beidseitig) oder Reisepass.
Lichtbild ohne Kopfbedeckung (38 x 45 mm), neuesten Datums, Name auf der Rückseite.
Bewerber zwischen 15 und 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung,
unterschrieben von den Erziehungsberechtigten, vorzulegen.
Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr beim PA Wiesbaden Funk (UBI).
Die Prüfungstüten erhalten Sie beim Prüfungsausschuss.
Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren für das Funkzeugnis UBI bitte anfragen.
