Führerschein Binnen

Der Sportbootführerschein - Binnen (SBF) ist auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau für das Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind (Ausnahmen gibt es in Berlin), amtlich vorgeschrieben.

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine - Binnen mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3 Wasserverdrängung) weiter.

Grundvoraussetzungen für den Erwerb des Führerscheines:
Mindestalter 16 Jahre
körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden,
grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren)
Bewerber zwischen 16 und 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung, unterschrieben von den Erziehungsberechtigten, vorzulegen.

Der Bewerber hat den Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen mit folgenden Angaben und unterschrieben an den Prüfungsausschuss zu richten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Anschrift, Telefon und Staatsangehörigkeit

Dem Antrag sind beizufügen:
Das Ärztliche Zeugnis ( nicht älter als 1 Jahr) Kopie eines gültigen Kfz - Führerscheines, wenn spätestens bei der Prüfung der Führerschein vorgelegt wird. Falls kein FS vorhanden ist, muss Führungszeugnis 0 eingereicht werden. Ein Lichtbild (35x45 mm), nicht älter als 12 Monate Kopie des Sportbootführerscheines – See, falls vorhanden. Ist der Sportbootführerschein See nicht älter 12 Monate, ersetzt er das Ärztliche Zeugnis.

Die Mindestteilnehmerzahl für eine Sportbootführerscheinprüfung beträgt 10 Personen, bei weniger Interessenten ist eine Terminverlegung oder Streichung möglich.

Die kompletten Antragsunterlagen müssen dem Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vorliegen, die Zahlung der Prüfungsgebühr gehört zur Anmeldung.

Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren für den Sportbootführerschein Binnen bitte anfragen.