Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3b Erste Sprengverordnung
Nach dem die Prüfungen zum Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 Waffengesetz § 1 Abs. 1 und 2 Waffenverordnung und Fachkundenachweis (FKN) nach § 1 Abs. 3, Erste Sprengstoffverordnung längere Zeit ausgesetzt und deshalb nicht geprüft wurden, bieten die beiden Dachspitzenverbände (DMYV und DSV) bundesweit Pyro - Prüfungen nach Sprengstoffrecht (FKN) an.
Grundvoraussetzungen für den Erwerb des Fachkundenachweises sind:
Mindestalter 16 Jahre
Anmeldung zur Prüfung (Tüte ausgefüllt und unterschrieben)
Die Prüfungstüten erhalten Sie beim Prüfungsausschuss
Kopie des amtlichen Sportbootführerscheines, ausgestellt vom DMYV oder DSV, oder eines sonstigen Befähigungsnachweises
Kopie des Personalausweises (Reisepass oder Kfz. - Führerschein), Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden
Die Einreichung der Prüfungsunterlagen muss 14 Tage vor der Prüfung erfolgen
Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren für den FKN wollen Sie bitte beim Prüfungsausschuss erfragen
