Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3b Erste Sprengverordnung

Nach dem die Prüfungen zum Sachkundenachweis (SKN) nach § 7 Abs. 1 Waffengesetz § 1 Abs. 1 und 2 Waffenverordnung und Fachkundenachweis (FKN) nach § 1 Abs. 3, Erste Sprengstoffverordnung längere Zeit ausgesetzt und deshalb nicht geprüft wurden, bieten die beiden Dachspitzenverbände (DMYV und DSV) bundesweit Pyro - Prüfungen nach Sprengstoffrecht (FKN) an.




Grundvoraussetzungen für den Erwerb des Fachkundenachweises sind:

Mindestalter 16 Jahre Anmeldung zur Prüfung (Tüte ausgefüllt und unterschrieben)



Die Prüfungstüten erhalten Sie beim Prüfungsausschuss


Kopie des amtlichen Sportbootführerscheines, ausgestellt vom DMYV oder DSV, oder eines sonstigen Befähigungsnachweises


Kopie des Personalausweises (Reisepass oder Kfz. - Führerschein), Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden


Die Einreichung der Prüfungsunterlagen muss 14 Tage vor der Prüfung erfolgen


Prüfungsgebühren Die aktuellen Prüfungsgebühren für den FKN wollen Sie bitte beim Prüfungsausschuss erfragen