Aktuelles

Aktuelle Fragen- und Antwortkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein Binnen
gültig bis 30. April 2012 /
gültig ab 01. Mai 2012.
Ab 01.Oktober 2011 gilt für die UBI – Prüfung und die UBI – Ergänzungsprüfung das Multiple – Choice
– Verfahren.
Die Fragenverteilung für die Normalprüfung kann auf der Internetseite der Wasser – Schifffahrtsverwaltung
www.elwis.de heruntergeladen werden, die gültige Fragenverteilung für UBI – Ergänzungsprüfung sind im Verkehrsblatt
vom 15. September 2011 veröffentlicht.
Ab sofort führen die Prüfungsausschüsse für den Sportbootführerschein Binnen Prüfungen
zum sprengstoffrechtlichen Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel der Unterklasse T durch.
Formular für das Ärztliche Zeugnis
Ab sofort ist ein geändertes Formular für das Ärztliche Zeugnis (Zulassungsvoraussetzung für die Sportbootführerscheinprüfung Binnen und See) zu verwenden.
Der
aktuelle Vordruck kann unter Formulare Ärztliches Zeugnis herunter geladen oder beim Prüfungsausschuss Mannheim – Darmstadt in Papierform angefordert werden.
Änderungen haben sich beim Farbunterscheidungsvermögen ergeben. Die Grenzwerte für Farbschwächen sind vom Anomalquotienten 1,4 (Grünschwäche) bis 6.0 zulässig.
Es besteht allerdings Wahlfreiheit, welche der zugelassenen Testmethoden zum Nachweis des erforderlichen Farbunterscheidungsvermögens verwendet werden. In Zweifelsfällen wird um Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss gebeten.
Hörgeräte sind weiter erlaubt (s: Verkehrsblatt 2007, S. 224 vom 30.04.2007).
Wie muss ein Passbild aussehen/beschaffen sein?
Wer einen Sportbootführerschein oder ein Funkzeugnis erwerben will, muss ein Passbild einreichen. Dieses Bild darf nicht auf dem Drucker auf Standardpapier ausgedruckt werden oder ein anderes Foto ausgeschnitten werden.
Wie dieses Passbild aussehen muss, erfahren Sie bei der Bundesdruckerei unter
www.bundesdruckerei.de
